EU plant Gleichstellung von Papier- und e-Rechnung

EU plant Gleichstellung von Papier- und e-Rechnung

Die Europäische Kommission plant die Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen. Dazu wurde bereits im März 2010 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der auf die auf den Vorschlag verwiesen wird.

Wichtigste Eckpunkte finden sie hier:

  • Der Rechnungsempfänger MUSS der elektronischen Rechnung zustimmen, dzt eine KANN Bestimmung
  • Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch vorliegt, vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Dauer der Aufbewahrung der Rechnung gewährleistet werden.
  • Jeder Steuerpflichtige legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden können, z.B. duch einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung
  • "Echtheit der Herkunft" bedeutet die Sicherheit der Identität des Lieferers oder des Dienstleistungserbringers oder des Ausstellers der Rechnung.
  • "Unversehrtheit des Inhalts" bedeutet, dass der nach der vorliegenden Richtlinie erforderliche Inhalt nicht geändert wurde.

Als Beispiel für den Nachweis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhaltes wird die digitale Signatur angeführt.

Nach unserer Auffassung kann das durchaus zu einer Erleichterung für kleine Unternehmen führen, da die digitale Signatur nicht mehr zwinged vorgeschrieben wird. Allerdings können Lieferschein und Arbeits- bzw Stundennachweis eine noch wichtigere Bedeutung im Zusammenhang mit Steuerprüfungen bekommen. In diesem Zusammenhang sei auf das Zugriffsrecht der Finanz in §132 BAO hingewiesen.

Das österreichische Finanzministerium verzichtet bereits jetzt bei elektronischen Rechnungen an den Bund (dzt noch Probebetrieb) auf die digitale Signatur und bedient sich des FinanzOnline. Es wird wesentlich darauf ankommen wie das BMF die Richtline interpretiert und welche Gesetzesänderungen daraus folgen.

Wir werden berichten.

Weiterführende Links

EU Pressemitteilung vom März 2010

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG